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Unternehmen sind in vielfältiger Weise mit Menschenrechten konfrontiert. In der Öffentlichkeit exponiert sind vor allem global tätige Firmen, denen immer wieder vorgeworfen wird, die Einhaltung von Menschenrechten entlang ihrer Lieferketten zu vernachlässigen und Menschenrechtsverletzungen in Kauf zu nehmen. Die vom UNO-Menschenrechtsrat 2011 verabschiedeten UNO-Leitprinzipien zu Wirtschaft und Menschenrechten setzen einen internationalen Standard für Staaten und Unternehmen. Ziel ist es, negative Auswirkungen von wirtschaftlichen Aktivitäten auf die Menschenrechte zu vermeiden oder, wenn dies nicht möglich ist, zu mildern und den Betroffenen einen Zugang zu wirksamer Abhilfe zu geben.
Das MRZ beschäftigt sich mit der Verantwortung von Staaten und Unternehmen im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte, indem es sowohl die normativen Rahmenbedingungen als auch die Umsetzung von internationalen und nationalen Standards untersucht.
Allgemein:
Das MRZ war für den Themenbereich Menschenrechte und Wirtschaft im Rahmen des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte (SKMR) zuständig. eine Übersicht über die Aktivitäten des MRZ innerhalb des SKMR finden Sie auf der Archiv-Website des SKMR.