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Freier Wille, ziel- und zweckorientiertes Handeln, soziale Integrationsfähigkeit und Identitätsgefühl gelten als fundamentale Merkmale für die Bestimmung von Menschenwürde. Ebenso werden empirische Faktoren, wie etwa Gesundheit, Lebensqualität, die Fähigkeit zu rational gegründetem Handeln oder zur selbstbestimmten Lebensführung bei der Definition von Menschenwürde ins Feld geführt. Alter und Krankheiten wie beispielsweise Demenz können jedoch zu einem Verlust dieser Merkmale bzw. Fähigkeiten führen. Doch verliert ein betroffener Mensch mit dem Verlust seiner Fähigkeit zu rational begründetem Verhalten auch automatisch seine Würde?
Das Konzept der Menschenwürde wird je nach Disziplin anders interpretiert. Für die einen beinhaltet es einen Anspruch auf Rechte (z.B. gewisse Menschenrechte), für die anderen lediglich einen Anspruch auf Respekt vor der Autonomie einer Person.
In gesundheitspolitischen und wissenschaftlichen Diskussionen wird angesichts der stetig steigenden Gesundheitskosten häufig intensiv darüber debattiert, ob und welche Leistungen (ethisch, moralisch und wirtschaftlich vertretbar) gekürzt werden sollen. Dabei wird zum Teil gefordert, bestimmte (spitzen-) medizinische Leistungen nur denjenigen Patientinnen und Patienten zukommen zu lassen, welche im Hinblick auf das weitere Leben und die Erhöhung der Lebensqualität am meisten davon profitieren können, was bei alten und betagten Menschen manchmal fraglich sei. Zudem stosse die Medizin bei alten, schwerkranken Menschen an ihre Grenzen und könne höchstens noch die Lebensdauer, nicht jedoch die Lebensqualität beeinflussen. In diesem Zusammenhang stellt sich daher unter anderem die Frage, ob man schwerkranken, leidenden und dementen Menschen ein solch „unwürdiges“ Leben überhaupt noch verlängern oder ihnen nicht ein rechtzeitiges, selbstbestimmtes und selbst initiiertes Sterben – unter Umständen mit ärztlicher Hilfe – ermöglichen sollte. Herausforderungen ergeben sich vor diesem Hintergrund auch für die Betreuungspersonen – seien es Angehörige oder professionelles Personal. Für diese ist es oft schwierig, dem ausdrücklichen oder mutmasslichen Willen der betagten Person unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden begrenzten Mittel gerecht zu werden.
Das Doktorandenkolloquium des Kompetenzzentrums Menschenrechte will den verschiedenen Konzepten von Menschenwürde anhand von Fallbeispielen wie Zwangsmedikation von Demenzkranken, Ungleichbehandlung bei medizinischen Leistungen für betagte Personen sowie Sterbehilfe bei schwerkranken Personen nachgehen und dadurch die interdisziplinäre, wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Fragen der Menschenwürde im Alter fördern. Mitwirkende sind Prof. Dr. phil. Peter Schaber, Prof. Dr. iur. utr. Brigitte Tag und PD Dr. med. Dipl. Soz. Tanja Krones.
Das Kolloquium wird an drei Mittagsveranstaltungen (12.15 Uhr bis 14.00 Uhr) im Oktober und November 2013 durchgeführt:
Ergänzend zum Kolloquium führt das Kompetenzzentrum Menschenrechte im Herbstsemester 2013 die Veranstaltungsreihe „Menschenrechtliche Fragen rund um Demenz“ durch (http://www.menschenrechte.uzh.ch/veranstaltungen.html). Der Besuch mindestens einer Veranstaltung und das Verfassen eines Berichts ist für die TeilnehmerInnen des Kolloquiums verpflichtend. Die an den Abendanlässen aufgeworfenen Fragen können anschliessend im Rahmen des Kolloquiums wissenschaftlich vertieft behandelt werden.
Für die erfolgreiche Teilnahme an dieser Veranstaltung werden für Doktorierende der Rechtswissenschaften und Philosophie ECTS-Punkte gemäss den Richtlinien ihrer Fakultät vergeben. Die Anrechnung für Doktorierende anderer Disziplinen muss in Rücksprache mit den zuständigen Fakultätskoordinatoren geklärt werden.
Falls Sie an einer Teilnahme interessiert sind, nehmen wir gerne ab jetzt Ihre Anmeldung auf info@menschenrechte.uzh.ch entgegen.
Wir würden uns sehr freuen, Sie in unserem Kolloquium begrüssen zu dürfen, und stehen für Fragen gerne zur Verfügung.
Einladung zum Kolloquium mit allen Informationen (PDF, 351 KB)