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Durch den raschen Ausbau digitaler Technologien sind wir mit tiefgreifenden gesellschaftli-chen Veränderungen konfrontiert. Robotik, Künstliche Intelligenz, Big Data und Internet of things sind nur einige Stichworte, welche exemplarisch für den digitalen Wandel stehen. Die Digitalisierung beinhaltet ein grosses Potenzial, eine Vielzahl von Menschenrechten weltweit und in unterschiedlichsten Lebensbereichen zu stärken. So bietet das Internet beispielsweise den Zugang zu einer unvergleichlichen Informations- und Kommunikationsinfrastruktur, Ro-botik-Systeme und andere digitale Hilfsmittel werden im Bereich der Gesundheitsvorsorge eingesetzt und intelligente Arbeitskleidung kann dem Schutz von Arbeitnehmenden und der Steigerung der Produktivität dienen. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass digitale Technologien zu neuen oder verschärften Formen von Menschenrechtsverletzungen führen können. Insbesondere mit Blick auf die Privatsphäre und die persönliche Freiheit öffnet sich ein brei-tes Spektrum an Problemfeldern, welche im Zusammenhang mit der Digitalisierung stehen. In seiner 17. Veranstaltungsreihe setzt sich das Kompetenzzentrum Menschenrechte der Universität Zürich (MRZ) deshalb mit unterschiedlichen menschenrechtlichen Fragen auseinander, welche im Zeitalter der Digitalisierung von erhöhter Relevanz sind.
Durch die Verwendung digitaler Hilfsmittel wie Wearables und moderner Überwachungs-technologie am Arbeitsplatz können Arbeitgebende heute unzählige Daten von Mitarbei-tenden sammeln und so einen umfassenden Überblick über deren Verhalten gewinnen. Doch lässt sich eine solch umfangreiche Datenerfassung von Ar-beitnehmenden mit deren Recht auf Privatsphäre vereinbaren?
Öffentliche Diskussionsveranstaltung, 2. April 2019, 18:15-19:30, Universität Zürich, Hauptgebäude, Rämistrasse 71, 8006 Zürich, KOL-F-109
Dr. Bruno Baeriswyl (Datenschutzbeauftragter des Kantons Zürich)
Prof. Dr. Roger Rudolph (Assistenzprofessor für Arbeitsrecht, Universität Zürich)
Durch die Digitalisierung eröffnen sich neue Möglichkeiten in der Betreuung von Personen mit Demenz, was sowohl für die Betroffenen, als auch das Pflegepersonal positive Auswirkungen haben kann. Ersetzen Computerprogramme und künstliche Intelligenz menschliche Handlungen, so stellen sich jedoch auch eine Vielzahl von Fragen hinsichtlich des menschenrechtlichen Schutzes der Betroffenen. Diese Veranstaltung beleuchtet die Chancen und Gefahren bei der Verwendung von digitalen Hilfsmitteln in der Behandlung Menschen mit Demenz und deren menschenrechtliche Einordnung:
Öffentliche Diskussionsveranstaltung, 30. April 2019, 18:15 – 19:30
Universität Zürich Hauptgebäude, Rämistrasse 71, 8006 Zürich, KOL-F-109
Hinweis: Die Veranstaltung wird aufgezeichnet
Dr. Stefanie Becker (Geschäftsleiterin Alzheimer Schweiz)
Michael Schmieder (Ethiker und Pfleger)