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I. Künstliche Intelligenz & Menschenrechte: Büchse der Pandora oder Paradies? Am 5. April 2022, 18.15 Uhr bis 19.30 Uhr, Rechtswissenschaftliches Institut, Rämistrasse 74, RAI-F-041
Die Erschaffung Künstlichen Lebens ist ein alter Menschheitstraum. Mit der Entwicklung von Künstlicher Intelligenz rückt dieser in die Nähe des Möglichen. Was bedeutet dies für den Homo Sapiens? Der zunehmende Einsatz von Künstlicher Intelligenz in unserem Alltag und auf globalen Märkten rückt die Menschenrechte ins Zentrum der Diskussion um diese neue Technologie. Begriffe wie Predictive Policing, autonomes Fahren und diskriminierende Algorithmen gewinnen an Bedeutung.
In der ersten von drei Veranstaltungen geht es darum, den Begriff der Künstlichen Intelligenz zu definieren und zentrale Felder zu identifizieren, denen im Kontext von Menschenrechten Geltung geschenkt werden muss. Anhand konkreter Beispiele werden technologische, ethische und rechtliche Fragestellungen erläutert und illustriert. Vor diesem Hintergrund diskutieren wir gestützt auf Inputreferate von:
- Dr. des. Angela Müller, Head of Policy & Advocacy, AlgorithmWatch Schweiz
- Prof. Dr. Christoph Heitz, Head of Focus Area "Smart Services", School of Engineering, ZHAW
- Moderation: Prof. Dr. iur. et Dr. med. Kerstin Noëlle Vokinger, LL.M., Assistenzprofessorin für Öffentliches Recht & Digitalisierung, UZH
II. Künstliche Intelligenz & Menschenrechte: Regulatory Mapping von Künstlicher Intelligenz in Europa und den USA am 26. April 2022, 18.15 Uhr bis 19.30 Uhr, Rechtswissenschaftliches Institut, Rämistrasse 74, RAI-F-041
Die Künstliche Intelligenz findet ihre Anwendung zunehmend in allen Lebensbereichen - sei dies beispielsweise in der Verwaltung, Finanzindustrie, Bildung oder dem Gesundheitswesen. Die Entwicklung und der Einsatz von Künstlicher Intelligenz eröffnet ein Spannungsfeld zwischen individuellen Rechten und
Innovation.
Das Recht nimmt eine wichtige Funktion bei der Interessensabwägung, dem Schutz der individuellen Rechte und
der Förderung von Innovation ein. In den letzten Jahren haben die Regulierungsansätze und -tätigkeit in den verschiedenen Ländern zur Künstlichen Intelligenz zugenommen. So präsentierte zum Beispiel die Europäische Kommission im April 2021 einen Entwurf für eine Verordnung über Künstliche Intelligenz.
Wie sind die Staaten bei der Regulierung vorgegangen, was sind Gemeinsamkeiten und Unterschiede? Ein erstes Regulatory Mapping zur Beantwortung dieser und weiterer Fragen präsentieren
Prof. Dr. iur. et Dr. med. Kerstin Noëlle Vokinger, LL.M., Assistenzprofessorin für Öffentliches Recht & Digitalisierung, UZH, und ihr wissenschaftlicher Mitarbeiter, MLaw David Schneider
III. Künstliche Intelligenz & Menschenrechte: Quo vadis, Helvetia? am 10. Mai 2022, 18.15 Uhr bis 19.30 Uhr, Rechtswissenschaftliches Institut, Rämistrasse 74, RAI-F-041
Der Mensch ist ab der Geburt ein eigenständiges Wesen und geniesst einen umfassenden Persönlichkeitsschutz. Zu seiner Entfaltung muss er sich in einem rechtssicheren Rahmen bewegen können.
Was aber, wenn der Mensch sein Alleinstellungsmerkmal autonomer Handlungen an Maschinen, Computer und Algorithmen verliert? Wie kann ein funktionierender Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz aussehen?
Für die Schweizer Gesetzgeber stellt sich die Frage, ob und wie sie den Herausforderungen von KI begegnen wollen. Die EU hat mit einem sehr detaillierten Regulierungsvorschlag reagiert. Wie reagiert die Schweizer Politiklandschaft auf das «Hot Topic» der Künstlichen Intelligenz und den technologischen Fortschritt? Über diese und weitere Fragen diskutieren wir gestützt auf Inputreferate von:
- Thomas Schneider, Botschafter, Vizedirektor Bundesamt für Kommunikation BAKOM
- Roger Dubach, Botschafter, Stv. Direktor, Direktion für Völkerrecht EDA
- Dr. iur. Stephanie Volz, Geschäftsführerin des Center for Information Technology, Society, and Law (ITSL), UZH
- Moderation: Prof. Dr. iur. Rolf H. Weber, Professor für Wirtschaftsrecht, UZH, und Rechtsanwalt in Zürich