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Kompetenzzentrum Menschenrechte (MRZ)

20 Jahre Kinderrechtskonvention

Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UNO-Kinderrechtskonvention) stammt aus dem Jahr 1989 und konkretisiert die Menschenrechte für die Lebensbereiche des Kindes, das heißt des Menschen bis zum zurückgelegten 18. Altersjahr.

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Weiterführende Informationen

Kinderrechtskonvention

Der Text des Übereinkommens findet sich hier: