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Kompetenzzentrum Menschenrechte (MRZ)

Unterzeichnung des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen

Das internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen aus dem Jahr 2006 ist das jüngste zentrale Menschenrechtsübereinkommen der UNO und wird am 23. Dezember 2010 in Kraft treten.
Die Medienmitteilung des Bundes finden Sie hier.

Unterseiten

Weiterführende Informationen

UNO-Konvention gegen das Verschwindenlassen von Personen

Mehr Informationen über das Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen finden Sie auf der Webseite des Vereins Humanrights.ch/MERS.