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Informationen zu früheren Veranstaltungen finden Sie hier
Der Begriff Diversität hat in vielen Lebensbereichen eine grosse Relevanz und bezieht sich u.a. auch auf die wirtschaftliche, kulturelle und soziale Vielfalt unserer Gesellschaft. In diesem Sinne sehen wir uns in der Schweiz als multikulturelle Gesellschaft mit einer grossen Sprachenvielfalt und legen entsprechend grossen Wert auf die freie Meinungsäusserung wie auch den Schutz von Minderheiten. Schutzbestrebungen zum Erhalt der Vielfalt werden in letzter Zeit jedoch immer häufiger kritisch bewertet und im Sinne einer umgekehrten Diskriminierung und als Einschränkung der freien Meinungsäusserung wahrgenommen. In seiner 18. Veranstaltungsreihe beleuchtet das Kompetenzzentrum Menschenrechte in unterschiedlichen Veranstaltungen das Thema Diversität aus einer menschenrechtlichen Perspektive.
Unternehmen verfolgen eine Diversity Strategie zur Förderung der individuellen Vielfalt innerhalb von Unternehmen. Ziel ist es, Barrieren für unterrepräsentierte Personengruppen abzubauen, um von einer heterogenen Belegschaft zu profitieren. Doch braucht es Diversity Management zur Verbesserung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit oder handelt es sich dabei v.a. um ein Instrument zur Bekämpfung von Diskriminierung und Chancenungleichheit? Welche Personengruppen werden durch den Diversity Begriff erfasst, und kann das Konzept einen positiven Beitrag zur gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Gleichstellung leisten? Diese und weitere Fragen diskutieren wir gestützt auf Inputreferate von:
Prof. em. Dr. Hans Peter Wehrli (Präsident des Verwaltungsrates der Swiss Prime Site AG, em. Professor am Institut für Betriebswirtschaftslehre, Universität Zürich)
Dr. Constantin Schön (Oberassistent am Soziologischen Institut, Universität Zürich)
Wann: 12. November 2019, 18:15-19:30
Wo: Universität Zürich Hauptgebäude, Rämistrasse 71, KOL-G-204 - Eintritt ist frei (Platzzahl beschränkt).
Sprache begrenzt, formt und definiert unser Denken. Die Verwendung einer «politisch korrekten Sprache» ist deshalb immer mehr zur Selbstverständlichkeit geworden. Doch was umfasst überhaupt der Begriff «political correctness»? Während für die einen die politisch korrekte Sprache die Grundlage einer diskriminierungsfreien Kommunikation ist, fühlen sich andere durch zunehmende «Sprachtabus» im freien Diskurs oder in ihrem Recht auf freie Meinungsäusserung eingeschränkt. Gibt es menschenrechtliche Gründe, weshalb eine politisch korrekte Sprache unerlässlich ist oder ist «political correctness» im Gegenteil ein Zensurmittel und Zeichen einer Meinungsdiktatur? Über diese und weitere Fragen diskutieren wir gestützt auf Inputreferate von:
Prof. Dr. Hans-Johann Glock (Professor für Theoretische Philosophie, Universität Zürich)
Dr. Milosz Matuschek (Jurist, NZZ-Kolumnist und Stv. Chefredaktor des „Schweizer Monats“)
Wann: 3. Dezember 2019, 18:15-19:30
Wo: Universität Zürich Hauptgebäude, Rämistrasse 71, KOL-G-204 - Eintritt ist frei (Platzzahl beschränkt).
Die Sprache eines Menschen ist nicht nur ein Mittel der Kommunikation – vielmehr stiftet Sprache auch Identität und dient der Bewahrung von Geschichte und Kultur. In der Schweiz schützt die Verfassung die Sprachenfreiheit. Trotzdem zeigt die Entwicklung, dass wenig genutzte Sprachen immer mehr verdrängt werden. Welche Verantwortung hat der Staat, Minderheitensprachen zu schützen? Beinhaltet die Sprachenfreiheit das Recht und die Pflicht, Minderheitensprachen «künstlich» am Leben zu erhalten? Anlässlich des Internationalen Jahres der indigenen Sprachen diskutieren wir die Notwendigkeit des rechtlichen Schutzes von Minderheitensprachen gestützt auf Inputreferate von:
Prof. Dr. Andreas Glaser (Professor für Staats-, Verwaltungs- und Europarecht, Universität Zürich; Direktor Zentrum für Demokratie, Aarau)
Corina Casanova (Präsidentin Fundaziun Medias Rumantschas; Präsidentin Forum Helveticum, Alt-Bundeskanzlerin)
Wann: 10. Dezember 2019, 18:15-19:30
Wo: Universität Zürich Hauptgebäude, Rämistrasse 71, KOL-G-204 - Eintritt ist frei (Platzzahl beschränkt).