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Die 4 Genfer Konventionen von 1949 und die 2 Zusatzprotokolle von 1977 sowie das Zusatzprotokoll von 2005 bilden den Kern des Humanitären Völkerrechts.
Heute sind alle Staaten der Welt an die 4 Konventionen gebunden. Der Schweiz kommen als Depositarstaat wie auch als Vertragsstaat der Genfer Konventionen besondere Rechtspflichten zu.