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Zum dritten Mal nach 1996 und 2001 überprüfte der UNO-Menschenrechtsausschuss am 12. und 13. Oktober, wie die Schweiz den Pakt über bürgerliche und politische Rechte umsetzt. Die Grundlage der Prüfung waren unter anderem der periodische Staatenbericht der Schweiz, die Antworten der schweizerischen Delegation zu den Fragen des Ausschusses sowie Berichte von NGOs. Der Ausschuss wird seine Empfehlungen bis Ende dieses Monats vorlegen.