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Der Bundesrat verabschiedete am 28. Augsut 2013 die Boschaft zur Ratifikation des internationalen Arbeitsübereinkommens von 2011 über Hausangestellte (Übereinkommen Nr. 189). Das Übereinkommen enthält Bestimmungen zu Lebens- und Arbeitsbedingungen und sieht vor, dass Hausangestellte nicht ungünstiger behandelt werden dürfen als Arbeitnehmer anderer Berufe. Die Ratifikation ist laut Pressemitteilung ein weiterer Schritt zur Bekämpfung der sozialen und wirtschaftlichen Verwundbarkeit von Hausangestellten, auch wenn sich die rechtliche Situation in der Schweiz nicht ändern wird .