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Die dank medizinischer Fortschritte höhere Lebenserwartung und die damit einhergehende demographische Entwicklung (Überalterung der Gesellschaft) betrifft nicht nur wirtschaftliche (z.B. Sozialversicherungen) und medizinische (typische Alterskrankheiten) Aspekte, sondern wirft auch die für unsere Gesellschaft zentrale menschenrechtliche Frage auf, welche Rahmenbedingungen für ein gutes Altern notwendig sind.
Zwar verbietet Art. 8 Abs. 2 BV die Diskriminierung gestützt auf das Lebensalter; griffige Instrumente, um diese Bestimmung umzusetzen, fehlen aber im Unterschied etwa zur Gleichbehandlung von Mann und Frau. Auch auf internationaler Ebene findet sich keine umfassende Konvention zum Schutz der Rechte älterer Menschen, wie dies beispielsweise für Kinder oder Frauen der Fall ist.
Das MRZ setzt deshalb in seinem Schwerpunkt Menschenrechte im Alter den Akzent nicht auf das Lebensende und Sterben, sondern auf die positive Gestaltung des dritten Lebensabschnitts.
Allgemein:
SKMR:
Im Rahmen der Bearbeitung des SKMR-Themenschwerpunktes "Vulnerabilität und Alter" hat sich das MRZ zusammen mit dem Themenbereich institutionelle Fragen (Universität Fribourg) in zwei Teilprojekten mit der menschenrechtlichen Situation älterer Menschen auseinandergesetzt. Eine Auswahl von Publikationen des MRZ im Bereich "Menschenrechte im Alter" finden Sie hier.